Daniele Moto

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Daniele Moto International oHG

        1. Vertragsabschluss, Textform, Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
          1. Der Käufer ist an die Bestellung vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich oder in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich schriftlich oder in Textform zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Fernabsatzverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen oder Finanzierungshilfen bleiben unberührt.
          2. Sämtliche Vereinbarungen sollen schriftlich oder in Textform niedergelegt werden. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen und die Aufhebung des Vertrages.
          3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der Zustimmung des Verkäufers in gleicher Form.
        2. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung
          1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sowie verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige und Zugang (Aushändigung oder Übersendung) der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
          2. Alternativ kann der Käufer Daniele Moto International ein SEPA-Basis-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt frühestens 1, jedoch spätestens 6 Bankarbeitstage nach Rechnungstellung. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Daniele Moto International verursacht wurde.
          3. Daniele Moto International kann ohne Angaben von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen.
          4. Verzugszinsen werden in Höhe von 6 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz fällig, bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
          5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder für diese ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
        3. Lieferung und Lieferverzug
          1. Liefertermine oder Lieferfristen können – verbindlich oder unverbindlich – nur schriftlich oder in Textform vereinbart werden. Lieferfristen beginnen im Zweifel mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, kann der Verkäufer die Vereinbarung eines neuen Liefertermins oder einer neuen Lieferfrist verlangen.
          2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern Liefertermine und -fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
          3. Führt eine entsprechende Störung zu einem unzumutbaren Leistungsaufschub, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Als unzumutbar gilt in der Regel ein Aufschub von mindestens vier Monaten.
        4. Abnahme
          1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, den Kaufgegenstand innerhalb dieser Frist abzunehmen.
          2. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich oder in Textform eine Nachfrist von mindestens einer Woche setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche oder textförmliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.
          3. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
          4. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises bei einem neu hergestellten Kaufgegenstand, ansonsten 10%. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
        5. Eigentumsvorbehalt
          1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen dessen Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle Forderungen bestehen, die der Verkäufer danach gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.
            Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seiner laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer hat.
          2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
          3. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
          4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.
          5. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich oder in Textform Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.
          6. Wurde der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vereinbart, hat der Käufer diese unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abzuschließen (zulässig ist eine angemessenen Selbstbeteiligung) mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, für sich einen Sicherungsschein über die Fahrzeugvollversicherung zu beantragen und Auskunft über das vorgenannte Versicherungsverhältnis einzuholen.
            Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung des Verkäufers nicht nach, kann der Verkäufer selbst die Vollkasko-Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen, die Versicherungsprämien verauslagen und als Teil der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.
          7. Der Verkäufer kann den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Käufer
            1. mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt, der rückständige Betrag mindestens 10% des Gesamtkaufpreises beträgt und der Käufer trotz schriftlicher oder textförmlicher Mahnung des Verkäufers mit mindestens zweiwöchiger Nachfrist nicht leistet,
            2. das Vermögensverzeichnis (eidesstattliche Versicherung) abgegeben hat, in das Schuldnerverzeichnis eingetragen worden ist oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wird oder
            3. sonstigen Verpflichtung aus den vorstehenden Absätzen I. bis IV. nicht nachkommt.
            In diesem Falle sind Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, ausgeschlossen. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand wieder an sich, so vergütet er dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme. Auf Wunsch des Käufers, der unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes zu äußern ist, ermittelt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert. Der Verkäufer kann dem Käufer erneut schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtung setzen und anbieten, dem Käufer bei Erfüllung der Käuferverpflichtung innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand zurückzugeben. Sonst ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufgegenstand zu verwerten und hat dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert gutzubringen.
            Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
        6. Gewährleistung, Schadensersatz
          1. Der Verkäufer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit gem. § 434 BGB während eines Jahres ab Auslieferung des Kaufgegenstandes, gegenüber Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen für die Dauer von zwei Jahren ab Auslieferung. Soweit sich aus vorstehend genannter Vorschrift nichts anderes ergibt, ist Maßstab für die Fehlerfreiheit der Stand der Technik für vergleichbare Fahrzeuge des Typs des Kaufgegenstandes bei Auslieferung; Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes in Beschreibungen, die bei Vertragsabschluss gültig sind, sind insoweit Vertragsinhalt, als sie als annähernd zu betrachten sind und keine garantierten Eigenschaften darstellen, sondern als Maßstab zur Feststellung dienen, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine Garantie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wird. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/lmporteurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller/lmporteur zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
          2. Der Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Ein Käufer, der Verbraucher ist, kann stattdessen auch Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands verlangen, soweit dies vom Verkäufer nicht gem. § 439 Abs. 3 BGB oder § 275 Abs. 2 oder 3 BGB verweigert werden kann (Nachlieferung). Schadensersatzansprüche können nur beim Verkauf neu hergestellter Sachen und im Falle, dass diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers herbeigeführt werden, bestehen.
          3. Für die Abwicklung der Nachbesserung gilt folgendes:
            1. Der Käufer kann Nachbesserungsansprüche nur beim Verkäufer geltend machen. Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung beim Verkäufer anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
            2. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen zu erfolgen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
          4. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
          5. Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere, wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer vom Verkäufer Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer kann die Geltendmachung dieser Ansprüche durch Ersatzlieferung eines mangelfreien Kaufgegenstandes abwenden.
          6. Garantiezusagen können wirksam nur schriftlich oder in Textform erfolgen. Bei Fehlen garantierter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
          7. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Gewährleistungsverpflichtungen nicht berührt.
          8. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass
            1. der Käufer einen Fehler nicht angezeigt hat oder hat aufnehmen lassen oder der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
            2. der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben, oder
            3. der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller/ Importeur für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder
            4. in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller/ Importeur nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller/Importeur nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
            5. der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

            Wurde der Liefergegenstand in ein Kraftfahrzeug eingebaut und ist hierfür eine gesonderte Betriebserlaubnis oder behördliche Abnahme erforderlich, so leistet der Verkäufer für deren Erteilung keine Gewähr.
          9. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
          10. Kommt der Verkäufer mit der Nachbesserung in Verzug, steht dem Käufer das Recht zu, den Ausgleich einer noch offenen Kaufpreisforderung in angemessenem Umfang bis zum Ende der Nachbesserung zu verweigern.
          11. Die vorstehend genannten Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gem. Ziff.1. Für innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemachte, bei deren Ablauf aber nicht beseitigte Fehler wird bis zur Beseitigung des Fehlers Gewähr geleistet; solange ist die Verjährungsfrist für diesen Fehler gehemmt. In den Fällen des Satzes 2 endet die Verjährungsfrist jedoch drei Monate nach Erklärung des in Anspruch genommenen Betriebes, der Fehler sei beseitigt, oder es liege kein Fehler vor.
          12. Nach dem heutigen Stand der Technik kann nicht sichergestellt werden, dass Baugruppen miteinander kompatibel sind. Der Verkäufer leistet daher keine Gewähr für die Kompatibilität der Kaufsache mit anderen Bauteilen.
          13. Beinhaltet der Liefergegenstand Fremdsoftware, also Software, die nicht vom Verkäufer oder dem Produzenten des Liefergegenstandes selbst entwickelt wurde, haftet der Verkäufer nicht für eine evtl. Verletzung von Urheberrechten Dritter, es sei denn der Kunde weist nach, dass dem Verkäufer bestehende Rechte Dritter bekannt waren oder grob fahrlässig nicht bekannt waren.
          14. Für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Verkäufer in vollem Umfang. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Verkäufer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
        7. Umbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz, Haftungsbegrenzung
          1. Dem Kunden ist bei der Verwendung von nicht ausdrücklich durch den Verkäufer als EG- oder für öffentlichen Straßen zugelassen ausgewiesenen Liefergegenständen bekannt, dass deren Einsatz zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt. Auch jegliche Art von Modifikationen des Liefergegenstandes bei EG- oder für öffentliche Straßen zugelassener Ware führt zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis.
          2. Dies hat die Konsequenz, dass das so veränderte Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Die zur Verwendung im öffentlichen Verkehr erforderliche technische Abnahme durch den TÜV hat der Kunde in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu organisieren.
          3. Dem Kunden ist auch bekannt, dass das Fehlen der allgemeinen Betriebserlaubnis auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führt.
          4. Daniele Moto International OHG ist angesichts der Produkt- und ausstattungsbezogenen Vielfalt im Fahrzeugbereich außerstande, sämtliche Eigenschaften auf Kompatibilität zu überprüfen und zu gewährleisten. Eine Tauglichkeit zur Abnahme durch den TÜV ist nicht vereinbart.
          5. Der Kunde wird darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung des Liefergegenstandes zu technischen Veränderungen am Kraftfahrzeug führt. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Bauteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies zu einem höheren Verschleiß am Kraftfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen negativ auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken.
          6. Bei Einbau des Liefergegenstandes haftet der Verkäufer deshalb nur für solche Schäden am Kraftfahrzeug, die durch einen mangelhaften Liefergegenstand verursacht werden.
          7. Daniele Moto International OHG übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Betrieb eines veränderten Fahrzeuges ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder ohne Versicherungsschutz entsteht, insbesondere auch nicht an anderen Teilen des Fahrzeuges, die durch Leistungssteigerung übermäßig beansprucht werden können.
          8. Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau des Liefergegenstandes zum Verlust der Garantie des Fahrzeugherstellers bzw. der Gewährleistung des Fahrzeugverkäufers führen kann.
        8. Haftung
          1. Der Verkäufer haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem rechtlichen Grund - wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat.
          2. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer dem Käufer unbeschränkt.
          3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er beschränkt: Die Haftung besteht nur, soweit der Schaden Leistungen von Versicherungen übersteigt und Drittschaden nicht im Rahmen des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ersetzt wird. Die Haftung beschränkt sich dabei der Höhe nach auf die jeweiligen Mindestversicherungssummen nach dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Nicht ersetzt werden jedoch Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung, insbesondere Mietwagenkosten, entgangener Gewinn, Abschleppkosten und Wageninhalt sowie Ladung. Nicht ersetzt wird in diesem Fall auch ein Schaden, der den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden übersteigt.
          4. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.
          5. Die Haftung des Verkäufers für Körper- und Gesundheitsschäden besteht unbeschränkt.
          6. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
          7. Gewährleistungsrechte gemäß Abschnitt Vll bleiben unberührt.
          8. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden mit Ausnahme der Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
        9. Widerrufsrecht
          1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
          2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
          3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
            Daniele Moto International OHG
            Astheimer Str. 41
            D - 65428 Rüsselsheim
            Email: info@daniele-moto.de
            Fax: 06142/793971-80
            mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster (Widerrufsformular) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
          4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
        10. Folgen des Widerrufs
          1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
          2. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
          3. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
          4. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
          5. Widerrufsformular:

            (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

        11. Gerichtsstand
          1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
          2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
        12. OS-Plattform
          1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
        13. Haftungshinweis
          1. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.